Im September 2016 hat das BAG entschieden, dass eine Vielzahl der Allgemeinverbindlichkeitserkl rungen der Tarifvertr ge der SOKA-BAU (Sozialkassen der Bauwirtschaft) unwirksam sind. Die Unwirksamkeit dieser Allgemeinverbindlichkeitserkl rungen erstreckt sich bis ins Jahr 2008 zur ck, so dass nun eine R ckabwicklung von Leistungen zwischen den Sozialkassen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern ber mehrere Jahre notwendig gewesen w re. Um dies zu verhindern, hat die Bundesregierung ein Gesetz erlassen (Soka-SiG), das die Tarifvertr ge per Gesetz und r ckwirkend bis ins Jahr 2006 f r anwendbar erkl rt. Die vorliegende Publikation besch ftigt sich mit der umstrittenen Verfassungsm igkeit dieses Gesetzes, insbesondere mit der Verfassungsm igkeit der R ckwirkung.
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