Die B?rse darf in ihrer B?rsenordnung f?r einen Teilbereich des regulierten Marktes Zulassungs- und Zulassungsfolgepflichten statuieren, die ?ber die aus der Zulassung zum Grundmarkthandel resultierenden Verhaltenspflichten des Emittenten hinausgehen. Vergleichbar den freiverkehrlichen Sondersegmenten wird der ?ffentlich-rechtlich verfasste Handelsplatz auf diese Weise anhand unterschiedlicher Pflichtenstandards strukturiert. Die vorliegende Arbeit leuchtet den rechtlichen Rahmen der Teilbereichsregulierung aus. Dabei unternimmt sie insbesondere den Versuch, die Grenzen der dem B?rsenrat ?bertragenen Gestaltungsmacht unter Ber?cksichtigung des europ?ischen Kapitalmarktrechts zu bestimmen und sp?rt wesentlichen, mit der Notierung in einem Teilbereich verbundenen Einzelfragen nach.
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