Durch 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde erstmals im deutschen Recht der Stetigkeitsgrundsatz im Sinne der Beibehaltung der Bewertungsmethoden kodifiziert; vorher galt nur das f r das Bilanzrecht im engeren Sinne bedeutungslose Prinzip der Publizit t von Stetigkeitsunterbre- chungen. Stetigkeit der Bewertungsmethoden ist aber die Kernthese dynamischer Bilanzauf- fassung; infolgedessen verbreitete sich die Bef rchtung, da das neue Bilanzrecht auf dieser Basis eine Art "dynamische Wende" einleiten, die h chstrichterliche Bilanzrechtsprechung sich veranla t sehen k nnte, zur Dynamik zur ckzukehren. Der Verfasser der vorliegenden Arbeit zerstreut in tiefsch rfender Weise die Furcht der Sta- tiker (und die Hoffnung der Dynamiker): Der Stetigkeitsgrundsatz des 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB mu im Sinnzusammenhang mit den anderen kodifizierten Bilanzrechtsgrunds tzen ( 252 Abs. 1 Nr. 1-5 HGB) interpretiert werden. In dieser Sicht erweist er sich als (wichtiger) Objektivierungsgrundsatz und damit als ein Prinzip, das, hnlich wie das Stichtagsprinzip, durch Beschr nkung von Ermessensspielr umen den bilanzrechtlichen Vorsichtsgrundsatz si- chert. Aus Wortlaut und Entstehungsgeschichte der Vorschrift kann nichts entnommen wer- den, was gegen diese statische Interpretation des Stetigkeitsprinzips spr che.
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