Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Musik - Sonstiges, Note: 1,0, Justus-Liebig-Universit?t Gie en, Veranstaltung: Musik im Radio, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht f?r geistiges Eigentum oder auch Urheberrecht bildete sich zwischen Sp?tmittelalter und dem Beginn des 19. Jahrhunderts in Europa. In der Antike bis zum Hochmittelalter existierte kein Schutz f?r geistiges Eigentum, sondern vielmehr Regelungen f?r Sachbesitz als Eigentum (vgl. Schickert 2005: 52), jedoch war der Begriff bereits bekannt. Wichtige Werke wurden in der Antike ununterbrochen von M?nchen von Hand kopiert, in verschiedene Sprachen ?bersetzt und somit ohne Einwilligung des Urhebers vervielf?ltigt. Lediglich das Stehlen oder Zerst?ren von Besitzgegenst?nden wurde bestraft. Der Urheber eines Buches konnte sich allerdings mit Fl?chen vor ungewollten Kopien sch?tzen. So schreibt Markus Junker, dass "Eike Repgow im Sachsenspiegel denjenigen, die sein Werk verf?lschten" (Junker 2002), schriftlich mit "Aussatz und H?lle" drohte. Das Wort Plagiat stammt von dem lateinischen Wort plagium ab und bedeutet "die Entf?hrung freier Menschen in die Sklaverei" (Schickert 2005: 69). Marcus Valerius Martialis pr?gte diesen Begriff, da er diesen mir einer Person namens Fidentius in Verbindung brachte, der Martials Gedichte unter eigenem Namen vorlas und somit diese bildlich gesehen versklavte.
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