Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 10 Punkte, Universit t Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: 306 wurde im Rahmen der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002 in das BGB aufgenommen, wobei diese Vorschrift in w rtlicher bereinstimmung den fr heren 6 AGBG ersetzt hat. Nach dessen Absatz 1 bleibt ein Vertrag auch dann wirksam, wenn Allgemeine Gesch ftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind. Allerdings richtet sich der Inhalt des Vertrags dann insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften (vgl. Absatz 2). Nach seinem Absatz 3 ist der Vertrag indes unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Ber cksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen nderung eine unzumutbare H rte f r eine Vertragspartei darstellen w rde. Kl rung von Inhalt und Rechtsfolge dieser Norm ist Anliegen dieser Arbeit. Daf r ist zun chst eine Einordnung in den systematischen Kontext vorzunehmen (II). Im Anschluss daran ist die Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht zu untersuchen (III), bevor im Einzelnen Voraussetzungen (IV) und Rechtsfolgen (V) der Norm dargestellt werden. Die Arbeit schlie t mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse (VI.).
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