Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, V?lkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Hochschule Reutlingen (Produktionsmanagement), Veranstaltung: Internationales Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: 1 Einf?hrende Betrachtung Das Hauptziel der Europ?ischen Gemeinschaft ist die Errichtung eines gemeinsamen Marktes, in dem Handelshemmnisse abgebaut werden sollen. Die Grundfreiheiten bilden die St?tzpfeiler der gemeinschaftsrechtlichen Wirtschaftsverfassung (Art. 2 EGV). Der EG-Vertrag unterscheidet zwischen Warenverkehrsfreiheit (Art. 23-31 EGV), Arbeitnehmerfreiz?gigkeit (Art. 39-42 EGV), Niederlassungsfreiheit (Art. 43-48 EGV), Dienstleistungsfreiheit (Art. 49-55 EGV) und Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs (Art. 56-60 EGV), die jeweils Teilbereiche von Wirtschaftsaktivit?ten mit grenz?berschreitendem Bezug sch?tzen. Die Warenverkehrsfreiheit verbietet Ein- und Ausfuhrbeschr?nkungen sowie Ma nahmen gleicher Wirkung und sichert somit den freien Warenhandel. Die Arbeitnehmerfreiz?gigkeit r?umt den Unionsb?rgern innerhalb der EG Einreise- und Aufenthaltsrechte im Zusammenhang mit der freien Wahl eines Arbeitsplatzes ein. Die Niederlassungsfreiheit bietet den Selbst?ndigen die M?glichkeit ihren Unternehmensstandort frei, nach optimalen Standortfaktoren, zu w?hlen. Die Dienstleistungsfreiheit sch?tzt sowohl Dienstleistungserbringer als auch -empf?nger bei grenz?berschreitender Inanspruchnahme. Die Kapitalverkehrsfreiheit erm?glicht die grenz?berschreitende Transaktion von Geld und Anlagewerten. Die Zahlungsverkehrsfreiheit bezieht sich auf die Erf?llung von Verbindlichkeiten.
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