Grundst cke vererben und verschenken - kaum ein Thema, das im Steuerrecht so intensiv d- kutiert wird wie dieses. Der mit Spannung erwartete Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 1 vom 07.11.2006 hat nun wie erwartet die Wende eingel utet: Die erhebliche Beg nstigung der unentgeltlichen bertragung von Grundst cken bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist v- fassungswidrig. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bis Ende 2008 eine verfassungskonforme Regelung zu erlassen - mit Grundst ckswerten, die ann hernd den Verkehrswerten entsprechen. Ungewiss ist, ab wann die neuen Regelungen angewendet werden sollen. Die politische Disk- sion geht in die Richtung, eine Neuregelung noch in diesem Jahr in Kraft zu setzen. Derzeit ist ungewiss, in welchem Ma e und Umfang auch das Erbschaftsteuergesetz durch Sch- fung neuer Freibetr ge, anderer Steuers tze usw. ver ndert wird. Insbesondere soll als Ausgleich f r den h heren Ansatz des Grundst ckswerts eine g nstigere Freibetragsregelung f r selbst bewohnte Eigenheime geschaffen werden. Ob dann im Ergebnis die alte oder die neue Gesetz- fassung g nstiger ist, wird vom Einzelfall abh ngen. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber diese Vorgaben umsetzt.
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