Johann Gottlieb Fichtes "Grundlage des Naturrechts" stellt einen Wendepunkt der Rechts- und Staatsphilosophie dar. Der erste Teil (1796) begr ndet den Begriff des Rechts und seine systematische Anwendung weder durch eine Grundanthropologie wie im klassischen Naturrecht noch, wie Kant, durch einen kategorischen Imperativ. Vielmehr wird der Rechtsbegriff als Bedingung des Selbstbewu tseins eines endlichen Vernunftwesens deduziert. Dabei erweist sich das Recht als eine notwendige Bedingung der Intersubjektivit t und diese wiederum als eine notwendige Bedingung der Subjektivit t. Der zweite Teil (1797) liefert eine f r ihre Originalit t, Radikalit t und Systematizit t bekannte Anwendung. In kritischer Auseinandersetzung mit Immanuel Kants "Rechtslehre" (1797) entwickelt Fichte eine Vertragstheorie der Regierung und ihrer Kontrollinstanz, eine Theorie des Eigentumsrechts, des Strafrechts, des Ehe- und Familienrechts und des V lkerrechts. In 14 Originalbeitr gen bietet der kooperative Kommentar eine differenzierte, f r den Seminargebrauch geeignete Interpretation des umstrittenen rechtsphilosophischen Klassikers.
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