Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1, Wirtschaftsuniversit t Wien (Institut f r Strafrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: "Ein bisschen Justiz oder ein bisschen gute Justiz ist noch immer besser wie gar keine Justiz." Mit diesem simplen Ausspruch stellte der ehemalige sterreichische Justizminister Eduard Herbst, bereits 1861 die Bedeutung einer unabh ngigen Justiz dar. Auch in der Philosophie erkannte Friedrich Schiller mit seinem Drama "Maria Stuart" fr h, dass eine Unabh ngigkeit von Richtern und Gerichten einen Schutz f r alle Rechtsunterworfenen darstellt. Der Ausruf: "Wehe dem armen Opfer, wenn derselbe Mund, der das Gesetz gab, auch das Urteil spricht," birgt die richterliche Unabh ngigkeit in sich. Genau diese Unabh ngigkeit pr gt den gerechten Rechtsstaat und sorgt daf r, dass Rechtsf lle nicht von Beteiligten oder Beamten entschieden werden, sondern von einem unbeteiligten Richter. Die vorliegende Arbeit soll sich mit der Entwicklung der richterlichen Unabh ngigkeit in sterreich und deren Grenzen besch ftigen. Der erste Teil der Bachelorarbeit geht vor allem auf den geschichtlichen Weg der Unabh ngigkeit in der Justiz ein. Ausgangspunkt ist eine Analyse der Situation im 18. Jahrhundert, als auch in der Sozialdemokratie und in den Jahren des Krieges, bis zu heutigen Entwicklungen. Im zweiten Teil der schriftlichen Arbeit, soll vor allem der Stand der Entwicklung im Vordergrund stehen. In diesem Sinne werden Inhalt und Grenzen der richterlichen Unabh ngigkeit im Bundesverfassungsgesetz betrachtet und Einfl sse dargestellt. Die aktuelle Rechtsentwicklung wird in diesem Teil auch eine zentrale Rolle spielen. Ein abschlie ender Blick dient zur berpr fung der gewonnenen Erkenntnisse.
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