Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 16 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universit t Frankfurt am Main, Veranstaltung: Rechts- und Verfassungsgeschichte I, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Todesstrafe ist die sch rfste Sanktion, die eine Exekutivgewalt einer Gesellschaft gegen deren Mitglieder verh ngen kann. Die fundierte Diskussion bez glich dieser Rigorosit t begr ndete der italienische Jurist Cesare Beccaria im Jahre 1764 in seinem Werk "dei delitti e delle pene". Trotz vieler Ansichten - unter denen auch die Bef rwortende des Philosophen Immanuel Kant - besteht zumindest darin Einigkeit, dass f r eine fundierte Auseinandersetzung vor allem die "rechtsgeschichtliche Entwicklung" der Todesstrafe analysiert werden muss. Denn meistens verfolgt die strafende Gewalt mit der (Nicht-)Exekution einen bestimmten Zweck. Die unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Faktoren, die Einfluss auf diesen Zweck nehmen, werden im Folgenden - von der altorientalischen Tradition bis zur hessischen Verfassung - kurz dargestellt.
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